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CORONA
SOFORTHILFE FÜR SELBSTÄNDIGE, FREIBERUFLER UND KLEINE BETRIEBE

Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt Hessen Kleinunternehmen, Selbständige, Freiberufler und Künstler, die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage bzw. einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei - bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
- bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
- bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.

Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH.

Anträge für die Corona-Soforthilfe können spätestens ab Montag, den 30. März 2020 online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden, und zwar unter:
http://www.rpkshe.de/coronahilfe

Die Industrie- und Handwerkskammern sowie die Handwerkskammern unterstützen beratend bei der Antragsstellung.

- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe

- Regierungspräsidium Kassel
http://www.rpkshe.de/coronahilfe

- IHK - Wiesbaden mit Einzelheiten zur Corona-Soforthilfe...
https://www.ihk-wiesbaden.de/service/coronavirus/corona-soforthilfen-erste-infos-4743836

- Umfassende Infos zum Corona-Schutzschild des Bundes
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html


Stand: 26.03.2020

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